Von ÜHi III zur ÜHi IV – Bund verlängert Corona-Finanzhilfen bis 31.3.2022

Die Corona-Finanzhilfen werden abermals bis 31.3.2022 verlängert und die Förderung modifiziert. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit Frühjahr 2020 unterstützen Bund und Länder Unternehmen und Selbständige, die von coronabedingten staatlichen Einschränkungen durch massive Umsatzeinbußen betroffen sind, neben Kreditprogrammen und Steuererleichterungen vor allem mit staatlichen Zuschussprogrammen. Die Überbrückungshilfe (ÜHI)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHI III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.

Was genau wird bis 31.3.2022 verlängert?

Die vom BMWi jetzt angekündigte ÜHI IV entspricht dem MPK-Beschluss v. 18.11.2021 (dort Ziff. 18), in dem sich die Länderchefs mit der Kanzlerin bereits auf eine Verlängerung des Programms verständigt hatten.

Neu ist, dass der Bund besondere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln will. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Abschreibungsposten zu berücksichtigen. Weiterlesen

Aktivierung und Vereinnahmung von Corona-Finanzhilfen

Um die Corona-Finanzhilfen gab und gibt es viel Gezerre. Für die Bilanzierung stellt sich die Frage, wann Ansprüche auf Finanzhilfen zu aktivieren sind. Dies betrifft aktuell die auf den 31.12.2020 zu erstellenden Abschlüsse. Das IDW hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Ansprüche aus den November- und Dezemberhilfen bereits in diesem Abschluss zu aktivieren sind?

Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand regelt die IDW-Stellungnahme St/HFA 1/1984. Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen der öffentlichen Hand, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch (im zivilrechtlichen Sinne) besteht. Die Gewährung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde und die Höhe ist insgesamt auf die bereitgestellten Haushaltsmittel begrenzt. Weiterlesen

Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe, Neustarthilfe: Droht den Corona-Finanzhilfen der Kollaps?

In der aktuellen Corona-Krise versprechen BMF und BMWi immer wieder „schnell“ und „unbürokratische“ Finanzhilfen. Dort Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe kommen auch bis 20.11.2020 noch immer nicht bei der Betroffenen an, die finanzielle Not im Lockdown wird immer größer.

Woran hapert`s?

Hintergrund

Seit März 2020 versucht der Bund seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Auswirkungen mit umfangreichen direkten finanziellen Hilfspaketen abzumildern:

  • zunächst mit der Soforthilfe (bis 31.5.2020),
  • danach mit der Überbrückungshilfe I (vom 1.6.2020 bis 31.8.2020),
  • im Anschluss die Überbrückungshilfe II (1.9.2020 bis 31.12.2020),
  • zuletzt mit der Novemberhilfe (1.11. bis 30.11.2020).

Eine neue, weitere Überbrückungshilfe III, die zusätzlich eine Neustarthilfe für Soloselbständige beinhalten soll, ist für die Zeit vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 geplant. Aber die Prozesse sind zäh, der Geldfluss stockt. Weiterlesen