„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ So soll es Gorbatschow seinerzeit zu Honecker gesagt haben. Was daraus geworden ist weiß man ja.
Um wichtige Entwicklungen nicht zu verschlafen gibt es die deutliche Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer aus dem Jahre 2014 zum Thema „Steuerberatung 2020“. Sie regt nachdrücklich an, dass der Berufsstand seinen Mandanten Betriebswirtschaftliche Beratung, und insbesondere auch ein Controlling anbietet, um künftig wegfallende Umsätze im Bereich der „Vorbehaltsaufgaben“ auszugleichen.
Nun besteht oft das Problem, den Mandanten von der Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit eines Controllings im Unternehmen zu überzeugen. Hier einige Argumentationshilfen. Weiterlesen