Compliance-Fall bei ProSieben: Hat EY gepennt?

ProSieben arbeitet derzeit einen Compliance-Fall auf. Worum es geht? Die Erlebnisgutscheine der Jochen Schweizer Maydays-Gruppe unterliegen offenbar der Regulierung der BaFin. Genau genommen dem ZAG, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Hat EY als Abschlussprüfer hier gepennt? Ich bezweifle das.

Worum es eigentlich geht

Das Problem sind die Erlebnisgutscheine mit einem Gutscheinwert von mehr als 250 Euro. Sie können den Charakter von E-Geld haben, da sie bei verschiedenen Anbietern eingelöst werden können. Als Folge unterliegen sie damit der Regulierung der BaFin.

Und wo ist jetzt da Problem? Die Regulatorik wurde von ProSieben so nicht umgesetzt. Durch einen Hinweisgeber an den Abschlussprüfer EY im letzten Jahr ist dies aufgefallen.

Und wie ist der aktuelle Stand? Inzwischen wurden die Gutscheine so angepasst, dass diese nicht mehr der Regulierung der BaFin unterliegen. Auch beim internen Kontrollsystem gab es Anpassungen, derzeit läuft die interne Aufarbeitung. So geht es unter anderem um die Frage, ob ehemalige Vorstandsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben und dadurch Schäden verursacht haben.

Wieso EY nicht gepennt hat

Hätte dies dem Abschlussprüfer nicht auffallen müssen? Spannende Frage. Hier zeigt sich das Problem mit der sog. Erwartungslücke: Es gibt Abweichungen zwischen dem Prüfungsauftrag des Abschlussprüfers und den Erwartungen der Öffentlichkeit. Was dies für den Fall von ProSieben bedeutet? Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Präventionsmaßnahmen – Compliance auf den Prüfstand stellen

Haben Sie auch gute Vorsätze für das neue Jahr? Wie schnell wir wieder auf dem Boden der Tatsachen landen und unsere guten Vorsätze doch nicht so eng sehen, zeigt sich meistens sehr schnell. Auch für Unternehmen ist der Jahreswechsel eine gute Möglichkeit, mit neuen Vorsätzen ins neue Jahr zu starten. Wie wäre es in diesem Fall damit, endlich das Compliance-System auf den Prüfstand zu stellen?

Nicht erst warten, bis etwas passiert

Sicherlich gibt es – wie so oft – dringendere Aufgaben, die erledigt werden müssen. Doch der Fall des badischen Finanzdienstleisters Grenke im Herbst 2020 hat gezeigt: Unternehmen sollten nicht erst warten, bis sie von einem Shortseller mit Vorwürfen konfrontiert und attackiert werden. Der Aktienkurs des Unternehmens ist noch immer deutlich geringer als vor den Ereignissen.

Das Vertrauen der Anleger muss das badische Unternehmen erst wieder zurückgewinnen. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Warum sich auch die Compliance damit beschäftigen sollte

Die Grenze zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik sind teilweise fließend. Bei der Betrachtung einzelner Praxisfälle von Bilanzfälschung wird jedoch deutlich: Bei den großen Bilanzskandalen wurde die Grauzone zwischen Legalität und Illegalität eindeutig überschritten.

Insbesondere bei einer Abschwächung der Konjunktur – wie dies derzeit der Fall ist – besteht der Anreiz, den Ermessensspielraum auszunutzen. So kann die derzeitige Lage des Unternehmens etwas aufgehübscht werden mit Hilfe der „Tablette“ Bilanzkosmetik. Es ist nachvollziehbar, dass Unternehmen das Optimum herausholen möchten. Weiterlesen

Update Bilanzskandale: Schwarzer Peter bei Steinhoff gesucht – viele Prüfer verderben die Prüfung

Mittlerweile wurden die ehemaligen Vorstände von Steinhoff im südafrikanischen Parlament zur Anhörung vorgeladen. Einsicht oder Reue? Fehlanzeige. Die beiden Vorstände Markus Jooste und Ben La Grange sehen sich nicht als die Schwarzen Peter. Nach Ansicht von Markus Jooste sind die Wirtschaftsprüfer, frühere Geschäftspartner sowie die Kollegen Schuld. Vielleicht auch noch die Aktionäre und die Aufsichtsräte?

Komplexes Firmenkonstrukt und interne Kontrollen

Hatten die beiden Vorstände am Ende über das komplexe Firmenkonstrukt selbst keinen Überblick mehr? Im Zuge der heutigen Compliance und dem ganzen Getue müsste doch ein Vorstand spätestens bei Aufkommen von Gerüchten über Unregelmäßigkeiten bei den Zahlen Interesse einer vorerst internen Klärung haben. Weiterlesen

Revolution per Nebensatz: Tax-Compliance-System kann Vorsatz ausschließen (BMF) – Teil 1

Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung.

Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt werden.

Die neue Beitragsreihe stellt diesen Ansatz vor und bewertet ihn, diskutiert die (faktische) Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliance-Systems bzw. zeigt die möglichen Folgen von Non-Compliance auf, befasst sich spiegelbildlich hierzu mit den Chancen für die Beraterschaft, und setzt sich schließlich mit den Blickrichtungen der Finanzverwaltung auf das Thema Tax Compliance auseinander.

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