Im Zuge der Covid-Bekämpfung ändern sich Geisteshaltung und Dynamik in Sachen Digitalisierung – auch in der juristischen Welt. Und nun macht auch die 2019 in Kraft getretene EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU) – 2019/1151) dem deutschen Gesetzgeber bei der Modernisierung des heimischen Wirtschaftsrechts Beine. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die europäischen Vorgaben zeitnah umzusetzen.
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat endlich im Februar 2021 ihren Referentenentwurf vorgelegt (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL im Gesellschaftsrecht und Handelsregisterrecht, sog. RefE-DiRUG). Die mit einem Smartphone aufgewachsenen Wirtschaftsjuristen reiben sich ergriffen die Augen: Nächstes Jahr soll die GmbH-Gründung über das Internet möglich werden und andere wirtschaftsrechtliche Verfahren werden volldigitalisiert. Weiterlesen