Cloudbasierte TSE-Lösung: Plant das BSI Änderungen?

Nach aktuellen Verlautbarungen von führenden Wirtschaftsverbänden plant das BSI weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen zu stellen. Was bedeutet das für die Unternehmen?

Hintergrund:

Mit § 146a AO sind bereits zum 01.01.2020 neue Regeln für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen werden vor allem durch die sog. Kassensicherungsverordnung geregelt. Die Bundesregierung hatte diese Verordnung zwar bereits im Herbst 2017 erlassen. Ihre Inhalte sind grundsätzlich jedoch erst seit dem 1.1.2020 anzuwenden.

Zukünftig müssen alle mit elektronischen Kassensystemen aufgezeichneten Daten durch eine zertifizierte TSE geschützt werden. Diese sichert, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Die Kassensysteme und TSEs müssen beim Finanzamt an- und auch abgemeldet werden. Unternehmer haben einen Monat Zeit, um nach der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme diese Mitteilung gegenüber dem Finanzamt zu erstatten.

Die Nachrüstung der Kassen war ursprünglich bis zum 01.01.2020 vorgesehen. Weiterlesen

Cloudlösungen und Rechnungslegung

In der Realität finden sich unterschiedliche Modelle der Cloudnutzung. Bekannt sind die Varianten Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS). Gerade beim letzten Fall ergeben sich neue Fragen der Softwarebilanzierung gegenüber der beim Softwarenutzer (Kunden) lokal installierten Software. Das IFRIC IC hat sich dabei Gedanken um die bilanziellen Folgen gemacht. Weiterlesen

Aufsichtsrat aktuell: Mit einer Sitzung 4.0 zur effizienten und effektiven Entscheidungsfindung

Aufsichtsratssitzung. Es steht ein Beschluss an. Die Aufsichtsräte müssen zustimmen. Ein ähnlicher Beschluss wurde bereits vor zwei Jahren gefasst. Wie war in dem alten Beispiel die genaue Formulierung? Auf die Schnelle findet keiner der Anwesenden das passende Dokument. Wie denn auch? Die meisten Aufsichtsräte und auch ein Teil des Vorstandes hat einen Stapel Blätter vor sich und schreiben von Hand mit. Bei Nachfragen nach aktuellen Zahlen des Unternehmens oder einzelner Tochtergesellschaften im Ausland, können diese oft nicht auf die Schnelle beantwortet werden. Es muss erstmal nachgeschaut werden. Im Zweifelsfall wird ein Beschluss auf die nächste Sitzung vertagt. Weiterlesen