BFH zum Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Chorsängers und den „Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern
Wieder beschäftigte sich der BFH mit Künstlern und dem internationalen Steuerrecht. Auch dieser Fall spielt wieder an der Oper. Allerdings dieses Mal einen in Deutschland wohnenden und in der Schweiz auftretenden Chorsänger.
In der zurückliegenden Weihnachtszeit dürften Chorsänger sicherlich ihre Hochsaison gehabt haben. Und so befasste sich der BFH in seinem Urteil vom 30.05.2018 (I R 62/16) mit Künstlern und dem internationalen Steuerrecht – konkret mit dem Besteuerungsrecht eines in Deutschland wohnenden und in der Schweiz auftretenden Chorsängers an einer Oper. In diesem Fall war die Differenzierung zwischen Entgelten für Auftritte vor Publikum und für Proben ohne Publikum von Interesse, ebenso die Behandlung von Nichtrückkehrtagen von Grenzgängern.
Worum ging es?
Der Kläger hat seinen Wohnsitz im Inland. Im Streitjahr (2012) war er – wie auch schon viele Jahre zuvor – als Sänger im Chor eines privatwirtschaftlich als AG betriebenen Opernhauses in A (Schweiz) beschäftigt. Weiterlesen