Wenn Sie mich fragen, ein klares Ja. Dabei zügele ich meinen Ärger schon seit Wochen. Anlass ist die Post des BVerfG. Lapidar wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es ging um die Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung). Selbstverständlich ist diese Entscheidung von drei Richtern unterschrieben, aber nicht begründet. Weiterlesen
Versagt das BVerfG in Steuerrechtsfragen?
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