Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015).
Fest steht: Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.
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