Bilanzierungsfolgen des Berliner Mietendeckels

Der „Berliner Mietendeckel“ (Mieten-WoG Bln) hat traurige Berühmtheit erlangt, besteht doch der Verdacht einer offensichtlich verfassungswidrigen Regelung, die zudem kaum zielführend ist. Die verfassungsrechtliche Diskussion dreht sich dabei einerseits um die Kompetenzzuweisung zum Erlass der Regelungen und andererseits um die Frage der Verletzung von verfassungsrechtlichen Schutzrechten, etwa des Eigentumsschutzes.

Verfügt man über minimale Grundkenntnisse zu ökonomischen Wirkungszusammenhängen und blendet diese auch nicht ideologiegeleitet aus, erkennt man leicht, dass der Mietendeckel am ursächlichen Problem nichts ändert, dieses gar verschlimmert. Mehr Wohnraum entsteht nicht und Sanierungsinvestitionen unterbleiben, eher werden Investoren abgeschreckt. Die eigentliche Zielgruppe, Bezieher geringer Einkommen, wird insgesamt kaum begünstigt. Es erscheint absehbar, dass sogar entgegen der geäußerten Absichten gegenteilige Effekte für die Zielgruppe insgesamt und auch andere Bevölkerungsteile eintreten werden.

Heute will ich aber keinen volkswirtschaftlichen Grundkurs abhalten, auch wenn mir das als Überzeugungstäter bei der damaligen Wahl meines volkswirtschaftlichen Studienfaches sicher Spaß bereiten würde. Stattdessen will ich mich dem „trocken´ Brot“ der bilanziellen Folgen des Mietendeckels zuwenden. Weiterlesen

Wie man das Dosenpfand umgeht

Es war die große Errungenschaft der letzten rot-grünen Bundesregierung: das Dosenpfand. Fünfundzwanzig Cent auf fast alles. Doch noch immer boomt das Geschäft ohne Pfand. Umweltpolitisch dürfte die Idee gescheitert sein. Weiterlesen

BFH konkretisiert das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen

Eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile liegt nicht bereits schon dann vor, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 22.05.2019 – XI R 40/17 entschieden. Weiterlesen

Dieselskandal: Setzt VW die Milliardenbuße von der Steuer ab?

Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird.

Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte. Das Bußgeld besteht zunächst aus einem Ahndungsteil über fünf Millionen Euro; der Rest dient der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die VW aus dem Verkauf der Schummelautos erlangt hat. Dabei wurden die enormen Kosten berücksichtigt, die VW für die Aufarbeitung des Dieselskandals aufwenden muss.

Das lässt nun die Frage aufkommen, ob VW die Zahlung steuerlich geltend machen kann. Weiterlesen

Neues Freizeichnungsdokument bei elektronischen Steuererklärungen: Straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Mandanten?

Mandanten, die ihren Steuerberater mit der Anfertigung der Steuererklärung beauftragen, konnten sich bisher entlastend auf die BFH-Rechtsprechung berufen. Sie durften grundsätzlich auf die angefertigte (elektronische) Erklärung vertrauen und Verschulden musste ihnen nachgewiesen werden. Hierzu gleich mehr. Nunmehr müssen die Mandanten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 damit rechnen, dass sie ihr Steuerberater um die Unterzeichnung des neuen Freizeichnungsdokuments bittet. Hieraus können sich im Einzelfall möglicherweise straf- oder bußgeldrechtliche Risiken für Mandanten ergeben. Diese Frage ist bisher nicht in der Rechtsprechung diskutiert.

Das neue Freizeichnungsdokument

In Abstimmung mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) gestaltete die Finanzverwaltung den Protokollausdruck bei elektronischer Übermittlung neu (vgl. Stbg 2017, 482). Nunmehr handelt es sich bei diesem Dokument um ein Freizeichnungsdokument. Hierzu wurde der bisherige Inhalt des Ausdrucks am Ende um einen Bestätigungsteil ergänzt. Der Mandant (Steuerpflichtiger) kann künftig durch Unterzeichnung versichern, dass

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