Vor Jahren habe ich einmal einen kurzen Beitrag veröffentlicht, in dem es um einen Fußballprofi ging. Ich kann mich zwar an das von mir besprochene Urteil nicht mehr genau erinnern, jedenfalls beschwerte sich anschließend ein Leser, dass wohl nur die wenigstens Steuerberater Bundesligaspieler betreuen würden und die Nachricht daher kaum von Wert sei. Ja, das stimmt natürlich. Aber man kann der Versuchung einfach nicht widerstehen, Urteile vorzustellen, in denen es um Fußballprofis oder Bundesligatrainer geht.
Insofern sehen mir bitte folgenden Blog-Beitrag nach, denn es geht um die Frage, ob ein Torwarttrainer sein Sky-Abonnement als Werbungskosten abziehen darf. Weiterlesen