Am 13.4.2021 hat das Bundeskabinett durch Ergänzung der CorArbSchV die Einführung einer zunächst bis 30.6.2021 befristeten Testverpflichtung der Unternehmen für ihre in Präsenz Beschäftigten beschlossen. Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen. Die Wirtschaftsverbände haben geliefert, dennoch kommt jetzt eine rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zur Testung in Betrieben. Weiterlesen