Bürokratieabbau: BMJ legt Verordnungsentwurf für weiteren Bürokratieabbau vor

Das BMJ geht beim Bürokratieabbau den nächsten Schritt: Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat das BMJ jetzt den Referentenentwurf für eine Verordnung zum weiteren Bürokratieabbau vorgelegt.

Hintergrund

Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handelns, egal auf welcher Ebene. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs. 124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG-IV-Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 in erster Lesung eingebracht (BT-Drs. 20/11306).

Worum geht es beim jetzigen Verordnungsentwurf?

Der jetzt vom BMJ vorgelegte Verordnungsentwurf (BEV-E) flankiert das anstehende BEG IV und regelt die Bereiche, die durch Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Verordnungsentwurf umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliches Entlastungsvolumen für die Wirtschaft rund 22,6 Millionen Euro beträgt. Die Einzelmaßnahmen betreffen hauptsächlich den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung. Weiterlesen

Neuigkeiten vom Bürokratieschwund: Bundestag lehnt mit Ampel-Mehrheit Oppositionsantrag zum Bürokratieabbau ab

Am 30.11.2023 hat der Bundestag mit Ampelmehrheit eine von der CDU/CSU-Fraktion geforderte „Bürokratiebremse“ abgelehnt. Aber wann kommt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz?

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist ein Hemmschuh für eine Volkswirtschaft: Anzeige-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten oder überlange Genehmigungsverfahren belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern sind auch aus Sicht der Bürger ein ständiges Ärgernis. Mit den sog. Mittelstandsentlastungsgesetzen (MEG I – III) hatte der Bund vor einigen Jahren zuletzt in größerem Umfang die Bürokratieaxt angelegt (ich habe im Blog berichtet). Bürokratieabbau ist auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Im Sommer 2023 wurden Eckpunkte des BMJ für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt – dabei ist es aus Regierungssicht bislang geblieben.

CDU/CSU-Antrag bleibt ohne Erfolg

Der jetzt im Bundestag gescheiterte CDU/CSU-Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ (BT-Drs.  20/6408) ist datiert vom 21.4. Die Union forderte unter anderem die Einführung einer sogenannten “Bürokratiebremse“ bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Diese solle bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden sollte.  Weiterlesen

Bürokratieabbau: Einigkeit über die Uneinigkeit im Bundestag

Am 21.10.2023 haben die Unionsfraktionen einen (weiteren) Antrag zum Bürokratieabbau im Bundestag eingebracht; die Ampelregierung verweist auf ihre Ankündigung für das größte Bürokratieentlastungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Wann aber liefert die Politik endlich Konkretes?

Hintergrund

Ordnungsrechtliche Anzeige- und Genehmigungserfordernisse, Handels- und steuerrechtliche Dokumentations-, Anzeige- und Aufbewahrungspflichten: Im Urteil der deutschen Unternehmen stellen neben dem Fachkräftemangel, dem zwischenzeitlichen Energiepreisanstieg vor allem die Bürokratiekostenbelastung eines der größten Wachstumshemmnisse dar. Von 2005 bis 2021 gab es drei Mittelstandsentlastungsgesetze, jetzt sollen endlich weitere Entlastungen folgen.

Viel Aktionismus, wenig Konkretes bislang im Bundestag

„Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es zur Begründung im jüngsten CDU-/CSU-Antrag (BT-Drs. 20/8856), mit dem die Union eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ fordert. Diese Überzeugung wird niemand in Frage stellen, auch nicht im Bundestag. Aber was konkret fordert die Union? Folgende Eckpunkte lassen sich ausmachen:

  • Die Forderung nach einer „selbstbeschränkenden Bürokratiebremse“, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“.
  • Die „One in, one out“-Regelung soll zu einer „One in, two out“-Regelung werden, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.
  • Bei europarechtlichen Vorgaben verlangt die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“, zudem soll sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen.
  • Auf institutioneller Ebene wird vorgeschlagen, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen.

Aber ist das für Bürger und Wirtschaft alles „anfassbar“, ist das ausreichend konkret? Von 2005 bis 2021 hat es die damalige Bundesregierung immerhin geschafft, drei Mittelstandsentlastungsgesetze (MEG I-III) auf den Weg zu bringen, die mit dem Abbau von Anzeige- und Dokumentationspflichten, Anhebung von Schwellenwerten im Steuerrecht und weiteren ganz konkreten Maßnahmen zu einem Entlastungsvolumen in Milliardenhöhe für die Wirtschaft geführt haben.

Wann endlich kommt das BEG IV?

Die Regierungsampel will ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag für einen spürbaren Bürokratieabbau auch zeitnah umsetzen. Mehr als ein „Eckpunktepapier“ des federführenden Bundesjustizministeriums (BMJ) hat das Kabinett seit dem 30.8.2023 aber auch noch nicht vorgestellt, obwohl ein konkreter Referentenentwurf „noch in diesem Jahr“ vorliegen soll. Das Vorhaben ist ambitioniert und soll den Bürokratiekostenbelastungsindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Einführung reduzieren. „Nicht an den Worten, sondern an den Taten sollt ihr sie messen“ – wir warten also gespannt, wann den Worten Taten folgen.

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Gesetzgebung | Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

CDU-/CSU-Antrag BT-Drs.20/8856