Am 23.3.2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020, das Unternehmen zur Verfügung steht, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, an den Start gegangen. Konkret heißt dies, dass Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Für kleine und mittlere Unternehmen können Betriebsmittel mit 90 Prozent Haftungsfreistellung finanziert werden. Für größere Unternehmen gibt es eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.
Wie Professor Jahn hier im NWB Experten-Blog bereits berichtet hat, ist im Gespräch, dass Kredite für Firmen mit zehn bis 250 Beschäftigten mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Das hilft aber den etwas größeren Unternehmern, also den klassischen Mittelständlern, nicht weiter. Sie werden nach wie vor mit 20 Prozent haften müssen, und zwar mit ihrem Privatvermögen. Die Praxis zeigt, dass die Banken und Sparkassen gerade wegen oder trotz der jetzigen Situation nicht zu (weiteren) Zugeständnissen bereit sind.
Damit stehen zahlreiche Mittelständler derzeit vor der Frage: Melde ich Insolvenz an oder will ich tatsächlich mit meinem (weiteren) Privatvermögen haften? Weiterlesen