Kinderbetreuungskosten können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG nur berücksichtigt werden, wenn die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt. Diese Bestimmung soll die Schwarzarbeit bekämpfen. Deshalb hat der 3. Senat des Nieders. FG mit Urteil vom 20.3.13 (EFG 2013, S. 1116) messerscharf überlegt, dass bei Anmeldung und Begleichung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Tatbestand der Schwarzarbeit sich i.d.R. ausschließt. Weiterlesen
Bekämpfung der Schwarzarbeit bei Kinderbetreuungskosten
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