Buchhalter sind – weiterhin – nicht zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen berechtigt. Aber: Nun wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Gegen das Urteil des BFH vom 7.6.2017 (II R 22/15, BStBl 2017 II S. 973) ist die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG unter 1 BvR 2288/17 anhängig. Man darf gespannt sein, wie die Verfassungshüter entscheiden werden. Ich könnte es auch anders sagen: Ich bin mir relativ sicher, dass die Verfassungshüter in das Hoheitsrecht der Steuerberater nicht eingreifen werden. Für mich wird viel interessanter sein, ob sie sich die Mühe machen und den „Gesamtmarkt“ der Steuerberatung im Zeitalter der Digitalisierung anschauen.
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Buchhalter dürfen keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen! Oder?
Grundsätzlich ist nur ein enger Personenkreis zur Hilfe in Steuersachen berechtigt. Selbstverständlich gehören dazu Steuerberater. Nach § 6 StBerG gibt es jedoch auch Ausnahmen vom Verbot der Hilfeleistung in Steuersachen. Weiterlesen
Digitalisierung der Buchhaltung – Stirbt der Buchhalter aus?
Digitalisierung. Buchhaltung 4.0: Wie sieht sie aus? Wird sie den Buchhalter überflüssig machen? Auch wenn die Digitalisierung für die Buchhaltung in Unternehmen erhebliche Erleichterungen mit sich bringt: Es ist noch ein weiter Weg dahin.
Viele Lieferanten versenden ihre Rechnungen immer noch per Post, eine Zustellung per E-Mail ist noch nicht immer möglich. Umgekehrt verlangen auch oftmals noch einige Kunden eine Papierrechnung. Eine Umstellung ist zu Beginn gewöhnungsbedürftig. Allerdings führt dies auch zu einigen Erleichterungen und Kostensenkungen – zumindest langfristig. Erhaltene Eingangsrechnungen werden nicht mehr ausgedruckt, sondern nur noch digital abgespeichert. Mittlerweile kann die Rechnung digital abgestempelt werden: So kann notiert werden, wann die Rechnung beglichen wurde. Dies setzt eine gute und vor allem auch regelmäßige Datensicherung voraus. Weiterlesen