Wer sportlich ist, sich gut und gesund verhält, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, kann häufig hierfür einen Bonus seiner Krankenkasse erhalten. Mindert dieser Bonus die Krankenversicherungsbeiträge und damit den Sonderausgabenabzug? Nein, so der BFH in seinem Urteil vom 06.05.2020, X R 16/18.
Der Streitfall
Der Kläger erhielt im Streitjahr 2015 für den Nachweis diverser Gesundheitsmaßnahmen einen Bonus von 230 Euro. Das Finanzamt behandelte diesen Bonus entsprechend der übermittelten Daten als Beitragserstattung und berücksichtigte somit nur geminderten Krankenversicherungsbeiträge.