Mit Urteil vom 11.12.2017 (Az: 13 K 1045/15 E) hat das FG Münster entschieden, dass die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Weiterlesen
Bodyguards als außergewöhnliche Belastung
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