Corona „Neustarthilfe“: BMWi schafft zusätzliche Erleichterungen

Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten.

Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden?

  • Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu.
  • Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen.
  • Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente.

Auswirkungen auf die Praxis

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht möglich. Außerdem ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe möglich: Weiterlesen