AHA-L-Regel, Schutzmasken, Tests, Homeoffice, Impfangebote: Die Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz schienen mit Ablauf des 25.5.2022 der Vergangenheit anzugehören. Das BMAS wird ab 1.10.2022 jedoch abermals eine Corona-ArbSchV reaktivieren, die bis 7.4.2023 befristet gilt.
Hintergrund
Erstmals im Frühjahr 2020 hat der Verordnungsgeber mit einem speziellen Maßnahmenpaket Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz erlassen (Corona-ArbSchV, BMAS v. 20.4.2020), die nachfolgend mehr an die veränderte Infektionslage angepasst wurden. In ihrer letzten Fassung galt die Corona-ArbSchV bis 25.5.2022 und wurde nicht verlängert (weitere Details hierzu in der NWB Online-Nachricht Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert (BMAS); stattdessen hat das BMAS fortan Empfehlungen für den betrieblichen Infektionsschutz in Form von FAQ bereitgestellt. Nach Billigung der Bundesregierung will das BMAS jetzt ab Herbst 2022 für einen befristeten Zeitraum wieder eine neue Corona-ArbSchV erlassen (s. NWB Online-Nachricht: Arbeitsrecht | Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober (Bundesregierung).
Was ist neu?
Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA5 des Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen, das im Herbst/Winter vermutlich noch zunimmt. Weiterlesen