Drum prüfe, wenn das Finanzamt Dich ewig bindet

Wird ein Grundstück von geringem Wert auf ein Kind übertragen, muss aufgrund des Freibetrages von 400.000 Euro eigentlich keine Schenkungsteuer gezahlt werden. Allerdings wird der Freibetrag für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren nur einmal gewährt. Wird er zusammen mit einer weiteren Schenkung überschritten, so entsteht Schenkungsteuer.

Was dabei möglicherweise nicht beachtet wird: Der anlässlich der ersten Schenkung festgestellte Wert des Grundbesitzes behält seine Gültigkeit auf immer und ewig, wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Das heißt: Ist der Grundstückswert – aus welchen Gründen auch immer – seinerzeit zu hoch festgesetzt worden und nur deshalb bestandskräftig geworden, weil der Adressat meinte, er habe aufgrund des hohen Freibetrages ohnehin keine Auswirkung, so kann die fehlende Prüfung bzw. Anfechtung des ursprünglichen Bescheids dazu führen, dass nun wegen der zweiten Schenkung eine (viel) zu hohe Schenkungsteuer festgesetzt wird. Weiterlesen

Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Allein die Abgabe einer Jahressteuererklärung, in der die Umsatzsteuer nach allgemeinen Regeln berechnet wird, löst keine erneute fünfjährige Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aus, wenn die Frist nach einer erstmaligen Option bereits abgelaufen war – so das FG Münster (Urteil v. 7.11.2019 – 5 K 1768/19 U; Rev. BFH XI R 34/19)

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist seit dem Jahr 2006 unternehmerisch tätig. Im Gründungsjahr 2006 optierte er zur Regelbesteuerung. In den Folgejahren bis einschließlich des Kalenderjahres 2016 gab der Kläger Umsatzsteuer-Jahreserklärungen ab, in denen er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln berechnete. In den Jahren 2011 und 2012 erzielte er Bruttoumsätze oberhalb von 17.500 Euro. In den weiteren Jahren lagen seine Bruttoumsätze unterhalb der Grenze von 17.500 Euro. Mit seiner Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2017 beantragte der Kläger erstmalig den Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerschaft.

Das Finanzamt war der Ansicht, dass der Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerschaft im Streitjahr 2017 nicht möglich sei, da der Kläger innerhalb der letzten fünf Jahre von der Option nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG Gebrauch gemacht habe und deshalb insoweit gebunden sei. Weiterlesen

Verbindliche Auskunft eines unzuständigen Finanzamtes gilt

Die Finanzämter können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

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