In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Kosten für Yogakurs im Rahmen des Bildungsurlaubs steuerlich abziehbar?
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