Serie Risiko Bilanz: Der gefährliche Schuldenstand der Signa Prime Selection

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht irgendein Immobilienunternehmen Insolvenz anmeldet. Das ist zumindest mein Eindruck aus der täglichen Zeitungs- und Nachrichtenlektüre. Aber ist das alles überraschend? Eher nicht. Die Zeit des billigen Geldes ist vorbei und damit auch die Party auf dem Immobilienmarkt.

Ein Extrembeispiel? Die Signa Prime Selection AG. Dazu muss man wissen: Um überhaupt eine Aussage treffen zu können, muss zunächst einmal ein Jahres- oder Konzernabschluss vorliegen. Das war bei den zahlreichen Unternehmen des Signa-Imperiums schon das erste Problem. Denn alles kam immer zu spät. Und bis die Zahlen auf dem Tisch lagen, hatte sich die Welt in den letzten Jahren schon wieder kräftig gedreht: Pandemie, Kriegsausbruch, hohe Inflationsrate, Zinswende und Co. haben dafür gesorgt, dass Unternehmenszahlen immer schneller veralten. Weiterlesen

Ist eine unterlassene Einlage über den formellen Bilanzenzusammenhang erfolgswirksam nachholbar?

Im Rahmen der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs sind fehlerhafte Bilanzansätze aus der Vergangenheit in späteren Veranlagungszeiträumen zu berichtigen. Ist es hiernach aber auch möglich, im Vorjahr nicht geltend gemachte (Sonder-)Betriebsausgaben erfolgswirksam nachzuholen? Nein, so das Urteil des BFH vom 17.6.2019 (IV R 19/16). Weiterlesen

Die neuen GoBD liegen vor – nichts als heiße Luft?

Am 11.7.2019 hat uns das BMF mit den neuen Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – beglückt. Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle der alten GoBD (BMF-Schreiben vom 14.11.2014). Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die neuen GoBD auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem 1.1.2020 enden.

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Ausweis einer Rest-Rücklage nach § 6b EStG in veräußernder Gesellschaft

Veräußert eine Mitunternehmerschaft beispielsweise ein Betriebsgrundstück, so können durch die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise eventuelle Rücklagen nach § 6b EStG bzw. aufgedeckte stille Reserven von den Gesellschaftern auch für Investitionen in einer anderen Personengesellschaft „genutzt“ werden. Das heißt: Verkauft die KG der Gesellschafter A, B, C, D ein Betriebsgrundstück, so kann die Rücklage nach § 6b EStG auch anteilig von den Gesellschaftern A und B genutzt werden, wenn diese ihrerseits eine betriebliche Immobilie über eine andere Personengesellschaft erwerben. Zu verfahrensrechtlichen Problemen mit der Übertragung kann es aber kommen, wenn die Rücklage sozusagen im Erstjahr nicht voll übertragen werden kann, weil etwa ein „Ersatzgrundstück“ erst in einem darauffolgenden Veranlagungszeitraum angeschafft wird. Hier stellt sich die Frage, ob die „Rest-Rücklage“ dann noch bei der veräußernden KG auszuweisen ist oder bei der zweiten Gesellschaft.

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Kippt nun auch der Abzinsungssatz von 5,5 Prozent?

Die „Zinspolitik“ der Finanzverwaltung bzw. des Steuergesetzgebers gerät nun vollends ins Wanken. Während der Fiskus – wie mehrfach geschildert – bei der Höhe der Nachzahlungszinsen zuletzt herbe Niederlagen durch den BFH einstecken musste, droht ihm nun – um im Bilde zu bleiben – auch noch der „Knock out“ bei dem Abzinsungssatz von 5,5 Prozent nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Konkret: Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 31.1.2019 (2 V 112/18) vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewährt.

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Steuerfalle „BilMoG-Verzeichnis“

Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden (sog. BilMoG-Verzeichnisse).

In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EStG). Im BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (BStBl 2010 I S. 239, TZ. 21) heißt es dazu: „Die laufende Führung des in § 5 Absatz 1 Satz 3 EStG genannten Verzeichnisses ist Tatbestandsvoraussetzung für die wirksame Ausübung des jeweiligen steuerlichen Wahlrechtes.“

In einem sehr lesenswerten Aufsatz in GStB 7/2017, S. 266 führt Dittrich dazu aus, dass fehlerhafte BilMoG-Verzeichnisse großes Konfliktpotenzial in der Betriebsprüfung bergen. Weiterlesen

Verschärfung der Haftung bei Krisenmandaten

Erst mit Urteil vom 07.03.2013 (Az: IX ZR 64/12) hat der BGH klargestellt, dass das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht begründet, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung der Insolvenzreife vorzunehmen oder diese selbst vorzunehmen. Diese Auffassung dürfte zukünftig leider Makulatur sein.

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Alles nachhaltig oder, was? – Teil II

Genug ist genug – Warum wir in der Bilanzierung auch endlich nachhaltig denken müssen

Über das Thema Nachhaltigkeit habe ich mich vor kurzem in Teil I ausgelassen.

Heute geht es um eine andere Frage: Wie können wir es schaffen, dass Unternehmen wirklich nachhaltig sind bzw. werden? Weiterlesen