Mit kleineren Änderungen hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 18.10.2019 den von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts mit seinen drei Teilgesetzen mehrheitlich verabschiedet. An diesem Freitag nun entscheidet abschließend der Bundesrat über das Reformpaket.
Hintergrund
Ich hatte wiederholt berichtet: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018 (BVerfG 10.4.2018 – 1 BvL 11/14) muss der Bundesgesetzgeber das Grundsteuer- und Bewertungsrecht bis zum 31.12.2019 neu regeln; andernfalls entfällt ab 01.01.2020 mit einem Volumen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der stärksten kommunalen Finanzierungsquellen. Weiterlesen