Das Finanzgericht Hamburg (FG) hatte über Schätzbescheide der Betriebsprüfung gegen einen Gastronomen zu entscheiden (Beschluss v. 13.08.2018 – 2 V 216/17). Diese Schätzbescheide beruhten u.a. auf Videoaufnahmen einer betrieblichen Kamera, welche die fehlerhafte Kassenbedienung durch das Personal dokumentierten. Die Aufzeichnungen dauerten einen Monat und waren im Rahmen einer Durchsuchung beschlagnahmt worden. Hingegen betraf die Betriebsprüfung drei Jahre.
Unkritische Verwendung der Videosaufnahmen durch das Finanzgericht
Das FG sieht Videoaufzeichnungen von Mitarbeitern im Kassenbereich als ein Beweismittel an, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen. Diese Sichtweise ist jedoch bisher nicht durch eine Rechtsprechung des BFH abgesichert und fordert Widerspruch heraus. Weiterlesen