Am 18.11.2020 soll der Bundestag abschließend über ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BT-Drs. 19/23944) abstimmen. Ein Kernpunkt ist ein neuer § 28 a IfSG, der eine ausreichende gesetzliche Grundlage für grundrechtsbeschränkende Eingriffsmaßnahmen während der Corona-Pandemie schaffen soll.
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