Update: Bundeskabinett billigt Bürokratieentlastungsverordnung in geänderter Form

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der vom Bundeskabinett am 9.10.2024 beschlossenen BEV zugestimmt, allerdings nur „mit Maßgaben“. Jetzt hat das Bundeskabinett am 4.12.2024 die Änderungen gebilligt, die BEV kann nun in Kraft treten

Hintergrund

Die von der Bundesregierung am 9.10.2024 beschlossene „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung – BEV) soll nach Zustimmung des Bundesrates das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ergänzen, das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt. Die von der Bundesregierung beschlossene, zustimmungspflichtige BEV ist Teil der sog. Meseberger Beschlüsse zum Bürokratieabbau und enthält 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft.  Weiterlesen