Grundstücksvermietung inklusive Betriebsvorrichtung – Folgeentscheidung des BFH liegt vor

Häufig werden Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen vermietet. In umsatzsteuerlicher Hinsicht stellt sich dann die Frage, ob die Vermietung insgesamt umsatzsteuerpflichtig, insgesamt umsatzsteuerfrei oder teils steuerpflichtig (Anteil Betriebsvorrichtung) und – ohne Option – teils steuerfrei (Anteil Grundstück) ist. Die Finanzverwaltung tendiert in den Abschnitten 4.12.10 und 4.12.11 UStAE zur letzten der genannten Möglichkeiten, also zu einem so genannten Aufteilungsgebot. Dabei konnte sie sich bislang auf den BFH verlassen, der ebenfalls ein Aufteilungsgebot befürwortete (BFH-Urteil vom 28.5.1998, V R 19/96, BStBl 2010 II S. 307).

Der BFH war sich zuletzt aber nicht mehr sicher und hat den EuGH um Hilfestellung gebeten. Wie bereits in dem Blog-Beitrag „Vermietung eines Grundstücks samt Betriebsvorrichtung – was gilt denn nun?“ dargestellt, neigt der EuGH zur Annahme einer einheitlichen Leistung (EuGH-Urteil vom 4.5.2023, C-516/21). Naturgemäß sind die Ausführungen des EuGH im aktuellen Verfahren eher allgemeiner Natur gewesen, so dass noch eine Gewisse Unsicherheit bestand, wie der BFH im konkreten Fall entscheiden wird.

Letztlich ist der BFH zu folgendem Schluss gekommen: Weiterlesen

Vermietung eines Grundstücks samt Betriebsvorrichtung – was gilt denn nun?

Häufig werden Grundstücke mitsamt Betriebsvorrichtungen vermietet. In umsatzsteuerlicher Hinsicht stellt sich dann die Frage, ob die Vermietung insgesamt umsatzsteuerpflichtig, insgesamt umsatzsteuerfrei oder teils steuerpflichtig (Anteil Betriebsvorrichtung) und – ohne Option – teils steuerfrei (Anteil Grundstück) ist. Die Finanzverwaltung tendiert in den Abschnitten 4.12.10 und 4.12.11 UStAE zur letzten der genannten Möglichkeiten, also zu einem so genannten Aufteilungsgebot.

Schaut man sich die jüngste Rechtsprechung an, geht die Tendenz aber eher in Richtung einheitliche Leistung, die – je nachdem, welcher Teil der Gesamtleistung das Gepräge gibt – komplett umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist. Selbst der BFH war sich zuletzt aber nicht mehr sicher und hat den EuGH um Hilfestellung gebeten. Diese ist nun gekommen, und zwar in Form des EuGH-Urteils vom 4.5.2023 (C-516/21/curia.europa.eu).

Naturgemäß sind die Ausführungen des EuGH auch im aktuellen Verfahren eher allgemeiner Natur, doch letztlich tendiert er zur Annahme einer einheitlichen Leistung, so dass das von der deutschen Finanzverwaltung geforderte Aufteilungsgebot bald kippen könnte. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Dezember 2020

Zum Jahresende drei Anhängigkeiten, die auch noch weit über das Jahr hinaus Bedeutung für das Steuerrecht haben können. Einmal geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, dann um die Frage der Steuerklasse bei Schenkungen vom biologischen Vater und zuletzt um die Berechnung der Kfz-Kostendeckelung beim Einnahme-Überschuss-Rechner. Weiterlesen

Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung: Vorsicht bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch egal ob Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder geringfügige weitere gewerbliche Tätigkeiten – überall lauern Gefahren.

Jüngst hat sich der BFH gleich dreimal mit Fragen rund um die Mitvermietung von Betriebsvorrichtung befasst (BFH 11.4.2019, III R 36/15, III R 5/18, III R 6/18). Exemplarisch soll hier kurz der erste Fall vorgestellt werden. Weiterlesen

Noch mehr Streit um die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Bereits in meinem Beitrag „Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung bald beim Großen Senat?“ berichtete ich über eine anhängige Streitfrage beim BFH zum Thema erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch einen weiteren Streit, den nun der BFH zu klären hat.  Weiterlesen