Wie viel Zinsen sind verfassungsgemäß?

Unverzinsliche Betriebsschulden sind mit 5,5 % abzuzinsen. Für die Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 sieht der Bundesfinanzhof diese Verpflichtung als verfassungsgemäß an. Mit seinem Urteil vom 22.05.2019 – X R 19/17 hat er außerdem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt.

Der Streitfall

Die Klägerin erhielt im Jahr 2010 für ihren Gewerbebetrieb von einem Bekannten ein langfristiges und zunächst nicht zu verzinsendes Darlehen über ca. 250.000 €. Während einer Außenprüfung, in der es um eine bilanzielle Gewinnerhöhung aufgrund der fehlenden Verzinsung ging, legten die Vertragspartner eine ab dem 01.01.2012 beginnende Verzinsung von jährlich 2 % fest. Später hoben sie den ursprünglichen Darlehensvertrag auf und vereinbarten rückwirkend ab 2010 eine Darlehensgewährung zu 1 % Zins.

Das Finanzgericht (FG), das das Darlehen steuerlich dem Grunde nach anerkannte, ließ die nachträglich getroffenen Verzinsungsabreden bilanziell unberücksichtigt, so dass sich für das Streitjahr ein einkommen- und gewerbesteuerpflichtiger Abzinsungsgewinn ergab. Weiterlesen