Corona-Betriebsschließungen: Wann die Betriebsschließungsversicherung zahlen muss – und wann nicht

Der BGH (18.1.2023 – IV ZR 465/21) hat entschieden, dass einer Versicherungsnehmerin auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie während des sogenannten „zweiten Lockdowns“ zustehen, hingegen der Versicherer nicht verpflichtet ist, eine Entschädigung aus Anlass der Betriebsschließung während des sogenannten „ersten Lockdowns“ zu zahlen. Worauf kommt es in der Praxis an?

Hintergrund

Die bundesweiten Corona-Lockdown-Maßnahmen haben im Jahr 2020 bei von Schließung betroffenen Betrieben (Gaststätten; Hotellerie etc.) zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt. Soweit Unternehmen bei ihren Versicherern Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob vom Versicherungsschutz auch Schließungsmaßnahmen fallen, die durch das SARS-Covid19-Virus verursacht wurden.

Worum ging es im aktuellen BGH-Fall?

Der Kläger hatte beim beklagten Versicherer eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Er begehrte die Feststellung, dass der beklagte Versicherer verpflichtet ist, ihm aufgrund der Schließung seines Geschäftslokals im Frühjahr 2020 (erster Corona-Lockdown) und sodann im Spätherbst 2020 (zweiter Lockdown) eine Entschädigung aus dieser Versicherung zu zahlen.

Wie beurteilt der BGH Betriebsschließungsversicherungen? Weiterlesen

Betriebsschließungsversicherung in der Pandemie: BGH klappt den Regenschirm zu

Über die Instanzrechtsprechung haben wir hier und da schon berichtet. Jetzt hat der BGH über die Betriebsschließungsversicherung der Pandemie entschieden – und zwar zugunsten der Versicherer, jedenfalls für eine konkrete Klausel.

Das aktuelle Urteil wurde vom Bloggerkollegen Professor Jahn hier schon sehr informativ aufgegriffen, ich möchte aber noch zwei Aspekte der Entscheidung ausleuchten, die die Feinheiten der Juristerei so schön deutlich machen: Die Auslegung nach dem Wortlaut und die Transparenz von Formularklauseln. Weiterlesen

Streit um Betriebsschließungsversicherungen in der Pandemie – LG München spannt den Regenschirm auf

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.014.000,00 € … zu bezahlen“ – so lautet die Ziffer 1 des Tenors des Urteils LG München I vom 01.10.2020 – 12 O 5895/20.

So schnell kann es gehen: Im August hatte ich noch darüber berichtet, wie problematisch sich die Situation für Gastwirte, Fitnessstudio usw. darstellt, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Das LG München I hat die bayerische Versicherungskammer jetzt zur Zahlung verurteilt und damit dem klagenden Gastwirt jedenfalls in dieser Instanz zum Versicherungsschutz verholfen.

Interessant an der Entscheidung ist, dass das LG I die Versicherungsbedingungen so auslegt, dass es lediglich darauf ankommt, dass der Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wurde. Weiterlesen