Vor allem Soloselbständige und Freiberufler verzichten wegen der Formalien gern auf einen Betriebs-PKW und rechnen stattdessen Dienstreisen pauschal mit 0,30 Euro/km ab. Das funktioniert jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der Jahresfahrleistung mit dem Privat-PKW auf wirklich Privatfahrten entfällt. Anderenfalls drohen horrende Steuernachzahlungen. Weiterlesen
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Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung: Persönliche Anwesenheit kann nicht verlangt werden
§ 201 Abs. 1 AO gewährt Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung des Recht auf eine Schlussbesprechung, es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Natürlich kann der Steuerpflichtige auch auf die Besprechung verzichten.
Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die rechtswidrig unterlassene Schlussbesprechung stellt einen Verfahrensfehler dar (BFH 24.10.1972, VIII R 108/72, BStBl 1973 II S. 542).
Wenn nun aber zumindest ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Schlussbesprechung besteht, so stellt sich in Corona-Zeiten die Frage, ob die persönliche Anwesenheit gefordert werden kann, genauer gesagt, ob der Steuerpflichtige die Anwesenheit der maßgebenden Amtsträger verlangen kann. Doch das FG Düsseldorf hat ein solches Begehren abgelehnt. Weiterlesen
Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts
In meinem Blog-Beitrag „Gemeinden misstrauen dem Fiskus – Schilda lässt grüßen“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Stadt Dormagen plant, einen Betriebsprüfer einzustellen, der die Außenprüfungen des Finanzamtes bei Großunternehmen begleitet. Vorbild sollen drei Städte in der Region sein, die bereits so verfahren würden. Aufgrund der positiven Erfahrungen sei der Mehraufwand bei den Personalkosten in Höhe von rund 100.000 Euro im Jahr gerechtfertigt. Im Fokus habe die Stadt Großunternehmen, „die den steuerrechtlichen Rahmen weitestgehend ausschöpfen.” Die Stadt erwarte sich durch die Prüfungsbegleitung jedenfalls Mehreinnahmen. Ob die Einstellung des Prüfers in Dormagen tatsächlich erfolgt ist, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls würde Dormagen – wie alle anderen Gemeinden Deutschlands – nun Rückenwind durch den BFH erhalten. Weiterlesen
Festsetzungsverjährung bei Unterbrechung einer Betriebsprüfung
Beantragt der Steuerpflichtige den Aufschub der Außenprüfung, so ist der Ablauf der Festsetzungsfrist von dem Tage des Eingangs des Antrags an gehemmt (§ 171 Abs. 4 Satz 1 2. Alt. AO). So das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.6.2019 (Az: 2 K 1277/18).
Der Antrag muss das eindeutige Begehren zum Ausdruck bringen, dass die Prüfung zu dem beabsichtigten Zeitpunkt unterbleiben und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden möge. Es muss dem Steuerpflichtigen darauf ankommen, den Beginn der Prüfung über die angemessene Zeit i.S. § 197 Abs. 1 AO hinaus aufzuschieben. Unerheblich ist, ob die Festlegung des Prüfungsbeginns rechtmäßig ist oder nicht, sie muss aber wirksam sein. Weiterlesen
Kassen-Nachschauen gelten als erfolgreich – zumindest in Berlin
Ein wesentlicher Bestandteil des Kassengesetzes aus dem Jahre 2016 ist die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung. Diese hat seit Januar 2018 das Recht, Unternehmen unangekündigt aufzusuchen, um die ordnungsgemäße Führung der Kassen zu überprüfen. Betroffen sind insbesondere Gastronomen, Einzelhändler, Taxi- und Frisörbetriebe sowie die Glückspielbranche. Die Berliner Finanzverwaltung hat aktuell bekanntgegeben, wie erfolgreich ihre Kassen-Nachschauen im Jahre 2019 waren, wobei die Pressestelle leider die Mehrergebnisse aus reinen Kassen-Nachschauen und „echten“ Betriebsprüfungen nicht sauber trennt. Weiterlesen
Gemeinden misstrauen dem Fiskus – Schilda lässt grüßen
Gestern habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Gebäude in Sanierungsgebieten: Fiskus misstraut den Gemeinden“ veröffentlicht. Es geht darum, dass die Finanzämter im Hinblick auf die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG wieder ein eigenes Prüfungsrecht erhalten sollen. Der Fiskus misstraut hier den Gemeinden, deren Bescheinigung nach § 177 BauGB einen Grundlagenbescheid darstellt, der nach bisheriger Rechtslage nicht angezweifelt werden darf.
Mein Fazit dazu: „Es ist eine Bankrotterklärung, wenn der Gesetzgeber erklärt, dass die eine Verwaltung das Handeln einer anderen Verwaltung kontrollieren muss, weil die Verwaltung Nr. 1 in der Vergangenheit zu oft schlampig gearbeitet hat.“ Doch nun gibt es einen Schildbürgerstreich erster Güte, der genau umgekehrt wirkt: Die Gemeinden wollen ihrerseits die Finanzämter überprüfen! Sie glauben es nicht? Dann kennen Sie den Bürgermeister der Stadt Dormagen schlecht.
Betriebsprüfungsstatistiken vermitteln falsches Bild
Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof.
In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen. Zudem war die Anzahl der erfassten Prüfungen um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten. Die Mängel sind auf unzureichende Vorgaben des BMF für die Statistik zurückzuführen, die Finanzämter beachteten aber auch eindeutige Vorgaben nicht. Das BMF sollte seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend ändern.“
Soweit der Bundesrechnungshof. Weiterlesen
Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung
Das FG München hat in seiner Entscheidung vom 27.6.2018 (Az: 1 K 2318/17) geurteilt, dass eine Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach § 147 Abs. 6 AO unverhältnismäßig ist, wenn insoweit lediglich auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verwiesen wird. Weiterlesen
Die Betriebsprüfung – verfahrensrechtliches Nirvana
Schon vor einiger Zeit bin ich in einem Blog-Beitrag der Frage nachgegangen, ob Angaben in BP-Berichten eigenständig angefochten werden können. Die Antwort lautet: „Nein, können sie nicht.“ Bereits mit Urteil vom 29.4.1987 (BStBl 1988 II S. 168) hat der BFH entschieden, dass der Prüfungsbericht mangels Regelung kein Verwaltungsakt ist. Daher könne der BP-Bericht nicht „Gegenstand einer Verpflichtungsklage auf Änderung des Berichts“ sein. Mit Urteil vom 6.8.2014 hat der BFH das Ergebnis bestätigt (V B 116/13). Insofern kann nur ein eventuell später ergehender Steuerbescheid angefochten werden – ein nicht gerade befriedigendes Ergebnis.
Kassen-Nachschau: Eldorado für Trickbetrüger
Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat tatsächlich schon einmal den Dienstausweis eines Finanzbeamten genauer unter die Lupe genommen? Wissen Sie, wie diese Ausweise aussehen? Ich selbst weiß zumindest, wie diese in Nordrhein-Westfalen aussehen. Und ich muss sagen: Fälschungssicherheit geht anders. Damit bin ich nun beim Thema: Das neue Instrument der Kassen-Nachschau wird Trickbetrügern Tür, Tor und Kasse öffnen. Ein wahres Eldorado wird sich ihnen auftun, denn bei der Prüfung einer Gaststätte mitten im größten Trubel muss nämlich einem Amtsträger der Zugang zum Allerheiligsten, der Kasse, gewährt werden. Und das bedeutet: Auch einem angeblichen (!) Amtsträger wird der Zugang zur Kasse ermöglicht.
Der DStV hat die Gefahr erkannt und plädiert daher dafür, dass neben dem Dienstausweis stets ein schriftlicher Prüfungsauftrag – unterschrieben von einem Sachgebietsleiter/Hauptsachgebietsleiter – einschließlich einer Anlage mit allen Rechten und Pflichten ausgehändigt werden müsse. Aber selbst der Prüfungsauftrag kann natürlich gefälscht sein.