Selbstständige, die einen Pkw im Betriebsvermögen halten und zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, müssen die Privatnutzung entweder nach der 1 %-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalregelung werden – neben des Ansatzes von 1 % des Kfz-Listenpreises pro Monat – zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungs-Km und Monat versteuert, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird.
Arbeitnehmer können dem Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise entgehen, wenn sie ihr Fahrzeug tatsächlich weniger als 15 Tage pro Monat für diese Fahrten genutzt haben. Sie können dann stattdessen eine Einzelbewertung der Fahrten vornehmen, und zwar mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt. Doch leider gilt dies nicht für Gewinnermittler – so der BFH mit Urteil vom 12.6.2018 (VIII R 14/15). Weiterlesen