Im Normalfall wird das Ergebnis einer vermögensverwaltenden GbR nach den Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter verteilt. Von diesem Grundsatz kann es jedoch Ausnahmen geben, wie der BFH aktuellin besonderer Weise klargestellt hat. Weiterlesen
Vermögensverwaltende GbR: Abweichende Ergebnisverteilung
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