„Wir sind in die Höhle der Löwen gekommen, um Ihnen heute für 150.000 € insgesamt 30 Prozent unseres Unternehmens anzubieten“. So oder so ähnlich beginnen junge Gründer ihr Konzept den Juroren zu präsentieren. Am Ende stellt sich dann die Frage, haben die Gründer mit Ihrem Produkt und ihrem Konzept das Interesse der Löwen geweckt? Steigt ein Löwe mit ein?
Eine Show die nicht nur die aktuelle Gründerszene in Deutschland anspricht, sondern auch steuerliche Aspekte berührt, nämlich die §§ 8c, 8d KStG. Diese Normen stellen uns Berater auch derzeit vor große Herausforderungen.
Wie ist der Status quo?
Im Fall einer Anteilsübertragung von mehr als 25 Prozent innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber, kommt es nach § 8c Abs. 1 KStG zu einem teilweisen Verlustuntergang. Werden mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen, so gehen diese Verluste sogar komplett unter. Weiterlesen