Im Urteilsfall hielt sich ein Kind in Begleitung seiner Mutter mehrere Jahre zwecks Schulbesuches im Ausland auf. Dieser Drittlandsaufenthalt wurde lediglich durch die dreimonatigen Sommerferien unterbrochen, in dem das Kind sich mit seiner Mutter wieder in Deutschland aufhielt. Aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 4.7.2018 (Az: 3 K 3220/17) erhält das Kind jedoch sein inländischen Wohnsitz bei. Weiterlesen
Zur Frage des inländischen Wohnsitzes eines Kindes
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