Wer eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss den Gewinn im Rahmen des sogenannten privaten Veräußerungsgeschäftes besteuern. Für zu eigne Wohnzwecke genutzte Immobilien gibt es dabei Besteuerungsausnahmen. Fraglich ist, wie dann das häusliche Arbeitszimmer zu behandeln ist. Weiterlesen
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Immobilien: Besteuerungsausnahmen beim privaten Veräußerungsgeschäft
Werden Immobilien des Privatvermögens innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausgenommen sind allerdings Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Kein privates Veräußerungsgeschäft beim häuslichen Arbeitszimmer!
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert erzielt ein privates Veräußerungsgeschäft. Aufgrund der Besteuerungsausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind jedoch Immobilien ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Weiterlesen
Privates Urlaubsparadies bleibt steuerfrei
Bereits in meinem Beitrag „Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung“ hatte ich über eine Entscheidung des FG Köln (Az: 8 K 3825/11) berichtet, wonach eine ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung unter die Regelung des privaten Veräußerungsgeschäfts fallen soll. Weiterlesen