Dem Datum des Bestätigungsvermerks kommt in diesem Jahr eine wichtige Bedeutung zu: Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist genau in die Zeit der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gefallen. Zumindest für große Kapitalgesellschaften, die diesen „schnell“ erstellen müssen.
Fortführung des Unternehmens?
Grundsätzlich wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Wie die letzten Wochen gezeigt haben, kann sich diese Annahme innerhalb kürzester Zeit ändern. Dies wird sich auch im Bestätigungsvermerk bei Vapiano zeigen: Die Restaurantkette hat vor wenigen Wochen Insolvenz angemeldet. Bereits vor der Corona-Krise war das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. In einem solchen Fall muss ein entsprechender Hinweis in den Bestätigungsvermerk aufgenommen werden, auch wenn dieses Ereignis erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Bei Vapiano ist der Grundsatz der Unternehmensfortführung durch die Anmeldung der Insolvenz nicht mehr gegeben.
Falls der Fortbestand des Unternehmens „nur“ gefährdet ist, muss dazu ein entsprechender Hinweis im Bestätigungsvermerk erfolgen. Sofern der Shutdown der Wirtschaft noch einige Wochen andauern wird, trifft dies möglicherweise auf mehr Unternehmen zu als derzeit befürchtet wird (Stand: 20. April 2020). Dann werden sicherlich noch mehr Unternehmen einem bestehenden Fortführungsrisiko unterliegen.
Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Unternehmensfortführung
Bei Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss ein separater Abschnitt im Bestätigungsvermerk eingefügt werden. Diese trägt die Überschrift „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“. Inhalt dieses Abschnitts (§ 322 Abs. 2 S. 3f. HGB) verlangt den Hinweis auf die Bestandsgefährdung mit einem entsprechenden Verweis auf die Angaben im Abschluss.
Beispiel: Der Geschäftsbericht des Modeunternehmens Gerry Weber: „…in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns vor dem Hintergrund der nichtabsehbaren Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist, wenn die Kostensenkungsmaßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden können und die begonnenen Verhandlungen hinsichtlich der Finanzierungsmaßnahmen nicht zu einem positiven Abschluss gelangen…“ (Geschäftsbericht Gerry Weber 2019, S. 149). Neben Gerry Weber sind bereits mehrere Modeunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Doch wird der Schrecken größer werden, wenn solche Hinweise auch in Bestätigungsvermerken von ansonsten eher „wirtschaftskrisen-sicheren“ Unternehmen werden. Dann beginnt spätestens die Suche nach dem Knopf, um den Science-Fiction-Film auszuschalten.
Gibt es denn für den Wirtschaftsprüfer auch Pflichten nach der Erteilung des Bestätigungsvermerkes? Dies erfahren Sie in meinem Beitrag in der Zeitschrift „Steuer und Bilanzen“ des NWB-Verlags, der Anfang Mai erscheint.
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