Lehren aus Wirecard (15): Braucht es eine neue Kultur der Bestätigungsvermerke?

Es stimmt, ich bin keine Wirtschaftsprüferin. Doch gerade auch deswegen beschäftigt mich das Thema Bestätigungsvermerk seit einiger Zeit besonders, denn es werden nahezu fast nie Versagungsvermerke oder eingeschränkte Testate erteilt. In meinen Gesprächen wurde mir gesagt: Aus Angst vor Sorge von Klagen der Aktionäre.

Einschränkung des Testats hat Seltenheitswert

Das ist auf der einen Seite nachvollziehbar. Doch es zeigt sich, dass wir dringend eine Veränderung brauchen. Würden die Aktionäre eher weniger klagen, wenn der Wirtschaftsprüfer auf der Hauptversammlung ein Rederecht hätte? Dann könnte er die Gründe für sein Prüfungsergebnis erläutern und auch Fragen der Aktionäre beantworten.

Im Fall Wirecard hat sich gezeigt, dass alle auf das Testat schauen – und zwar nur: Ist es ein Uneingeschränktes? Der besondere Hinweis zur Hervorhebung der Untersuchungen in Singapur wegen Anschuldigungen eines Whistleblowers bezüglich Bilanzunregelmäßigkeiten hat offenbar kaum jemanden interessiert. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Mein erster Blick in den Geschäftsbericht 2018 von Wirecard

Noch erschreckender war nur die Hauptversammlung 2019

Ich kann mich noch genau erinnern an den Tag, an dem letztes Jahr der Geschäftsbericht von Wirecard veröffentlicht wurde. Zufälligerweise war ich zu diesem Zeitpunkt in Frankfurt geschäftlich unterwegs für ein Interview zum Thema Bilanzfälschung bei FINANCE-TV. Über Wirecard konnte man damals natürlich noch nicht öffentlich sprechen. Auch sorgte der Titel „Unter Druck drücken Prüfer oft ein Auge zu“ damals noch nicht nur für Zustimmung, sondern auch für Kritik. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis ich erneut von Julia Schmitt bei FINANCE-TV zu Bilanzfälschung interviewt wurde. Thema diesmal: Wirecard.

Gehen wir wieder zurück in den April 2019. Gespannt wartete ich auf den Bericht von Wirecard. Wird EY ein uneingeschränktes Testat erteilen? Endlich war der Bericht da. Auf dem Smartphone liest sich ein Geschäftsbericht nicht so gut. Mein erster Blick? Der Bestätigungsvermerk. Uneingeschränkt. Unglaublich! Doch die Hinweise und Anmerkungen zu den Untersuchungen wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur stimmten mich nachdenklich. Der Sachverhalt mit Singapur war nicht nur einer der besonderen Prüfungsinhalte, sondern auch als besonderer Hinweis hervorgehoben.

Untersuchungen in Singapur – das sagte EY Weiterlesen

Bestätigungsvermerke Prüfungssaison 2020: Es bleibt spannend

Dem Bestätigungsvermerk kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Vor allem das Datum der Erteilung ist mitunter so entscheidend wie noch nie zuvor. Dies zeigt ein Blick in Geschäftsberichte, die bereits im Januar oder Februar 2020 erteilt wurden. Hinweise auf Bestandsgefährdung durch die durch den Corona-Virus ausgelöste Wirtschaftskrise finden sich bisher noch eher selten. Bei Gerry Weber beispielsweise – dem Modeunternehmen, das sich bis Ende 2019 in Insolvenz befand und Anfang 2020 einen Neuanfang startete. Weiterlesen

Bestätigungsvermerk infiziert – teilweise mit existenzbedrohenden Hinweisen

Dem Datum des Bestätigungsvermerks kommt in diesem Jahr eine wichtige Bedeutung zu: Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist genau in die Zeit der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gefallen. Zumindest für große Kapitalgesellschaften, die diesen „schnell“ erstellen müssen.

Fortführung des Unternehmens?

Grundsätzlich wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Wie die letzten Wochen gezeigt haben, kann sich diese Annahme innerhalb kürzester Zeit ändern. Dies wird sich auch im Bestätigungsvermerk bei Vapiano zeigen: Die Restaurantkette hat vor wenigen Wochen Insolvenz angemeldet. Bereits vor der Corona-Krise war das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. In einem solchen Fall muss ein entsprechender Hinweis in den Bestätigungsvermerk aufgenommen werden, auch wenn dieses Ereignis erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Bei Vapiano ist der Grundsatz der Unternehmensfortführung durch die Anmeldung der Insolvenz nicht mehr gegeben.

Falls der Fortbestand des Unternehmens „nur“ gefährdet ist, muss dazu ein entsprechender Hinweis im Bestätigungsvermerk erfolgen. Sofern der Shutdown der Wirtschaft noch einige Wochen andauern wird, trifft dies möglicherweise auf mehr Unternehmen zu als derzeit befürchtet wird (Stand: 20. April 2020). Dann werden sicherlich noch mehr Unternehmen einem bestehenden Fortführungsrisiko unterliegen.

Wesentliche Unsicherheit bezüglich der Unternehmensfortführung

Bei Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss ein separater Abschnitt im Bestätigungsvermerk eingefügt werden. Diese trägt die Überschrift „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“. Inhalt dieses Abschnitts (§ 322 Abs. 2 S. 3f. HGB) verlangt den Hinweis auf die Bestandsgefährdung mit einem entsprechenden Verweis auf die Angaben im Abschluss.

Beispiel: Der Geschäftsbericht des Modeunternehmens Gerry Weber: „…in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns vor dem Hintergrund der nichtabsehbaren Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist, wenn die Kostensenkungsmaßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden können und die begonnenen Verhandlungen hinsichtlich der Finanzierungsmaßnahmen nicht zu einem positiven Abschluss gelangen…“ (Geschäftsbericht Gerry Weber 2019, S. 149). Neben Gerry Weber sind bereits mehrere Modeunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Doch wird der Schrecken größer werden, wenn solche Hinweise auch in Bestätigungsvermerken von ansonsten eher „wirtschaftskrisen-sicheren“ Unternehmen werden. Dann beginnt spätestens die Suche nach dem Knopf, um den Science-Fiction-Film auszuschalten.

Gibt es denn für den Wirtschaftsprüfer auch Pflichten nach der Erteilung des Bestätigungsvermerkes? Dies erfahren Sie in meinem Beitrag in der Zeitschrift „Steuer und Bilanzen“ des NWB-Verlags, der Anfang Mai erscheint.

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Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerkes – Drohender Qualitätsverlust?

Den Bestätigungsvermerk auslagern? Dieser wurde doch gerade erst um die sog. Key Audit Matters, die besonders wichtigen Prüfungsinhalte, ausgeweitet. Auf den ersten Blick erscheint die Auslagerung für mich eher befremdlich.

Beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Lediglich ein Teil der Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers dürfen ausgelagert werden. Der IDW verlangt jedoch dazu entsprechende Angaben. Dabei muss auch auf die entsprechende URL, d.h. die genaue Webadresse des IDW verwiesen werden.

Fragen an das Institut der Wirtschaftsprüfer

Alles klar? Für mich als Nicht-Wirtschaftsprüferin keinesfalls. Dürfen die Tätigkeiten ausgelagert werden, auf die sich der Bestätigungsvermerk bezieht? Weiterlesen

Key Audit Matters – erste Erfahrungen aus den Geschäftsberichten

Geschäfts- oder Firmenwert, Rückstellungen und M&A-Transaktionen sind wichtige Prüfungsinhalte


Der neue Bestätigungsvermerk ist da – und somit auch die ersten Geschäftsberichte. Zu Beginn der neuen Hauptversammlungs-Saison lohnt sich ein Blick in die ersten Berichte mit dem neuen Bestätigungsvermerk. Im Fokus steht der sog. Key Audit Matters (KAM). Er ist zwar nur ein Teil des neuen Bestätigungsvermerks, aber Dreh- und Angelpunkt der Reform. Im KAM müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse nun über Themen informieren, die bei der Abschlussprüfung von besonderem Belang waren. Weiterlesen

Immer Ärger mit den Frauen, sorry mit der Frauenquote ;-)

Den etwas reißerischen und nicht ganz ernst gemeinten Aufmacher im Titel dieses Blogs bitte ich zu entschuldigen, aber das war zu verführerisch. Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern, gilt für bestimmte Unternehmen die Pflicht, Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festzulegen und zu publizieren. Auf diesem Weg soll politischer Druck erzeugt werden, den Frauenanteil zu steigern. Zwangsmaßnahmen erscheinen schon deswegen nicht sinnvoll, weil nach aller Erfahrung für viele Führungspositionen das weibliche Arbeitskräfteangebot nicht gerade Überfluss zeigt. Wollte man harte Zwangsquoten, müsste man neben der Frauenförderung auch einmal über Zwangsmaßnahmen für die Angebotsseite i.S. einer Karrierepflicht bei vorhandenem Potenzial nachdenken. Das wäre aber wohl kaum durchsetzbar oder auch nur legitim. Was für Folgen können sich nun aber ergeben, wenn die nach der Rechtslage geforderte Erklärung gar nicht abgegeben wird oder nicht ordnungsgemäß erfolgt? Weiterlesen

TUI geht voran: Was bringt der neue Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk. Bisher war dieser in den Geschäftsberichten der börsennotierten Unternehmen immer ein Standardtext. Man hatte den Eindruck, dass lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht wurden. Wichtig war lediglich der Hinweis, ob das Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Sofern dieser eingeschränkt oder versagt wurde, gab es weitere Informationen zur Begründung dieser Entscheidung.

Durch die aktuelle Reform des sog. Abschlussprüferreformgesetzes (APAReG, AReG) wird der bisherige Bestätigungsvermerk um einen Weiterlesen

Abzinsung von Pensionsrückstellungen – Gesetz verabschiedet

An der Diskussion um die Änderung der Abzinsungsregeln hatte ich mich bereits mit 2 Blogbeiträgen beteiligt. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Damit gilt es, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden. Auch hier sind manche Aussagen zu hören, die auf den ersten Blick Fragen aufwerfen, und ergeben sich Folgefragen, weswegen ich mich des Themas doch noch einmal annehmen möchte. Weiterlesen