Fortgeltung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Einberufungsfristen bei Beschlussfassungen gemäß § 2 COVMG

Sowie Neues zur Gesellschafterliste bei Ausscheidenstatbeständen


In jetzigen Zeiten der Corona-Krise befindet man sich im Gesellschaftsrecht, vor allem im Recht der Kapitalgesellschaften und dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Spannungsfeld zwischen GmbH-Gesetz, GmbH-Satzung, die nicht so ohne weiteres durchbrochen werden kann (ohne Zuhilfenahme von Notaren und notariellen Beschlüssen) sowie dem umfassenden Regelwerk, dass der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Corona-Gesetzgebung aufgesetzt hat und dabei immer wieder Veränderungen vornimmt (vergleiche Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I, 2020, Seite 569).

Leicht ist hierbei der Überblick zu verlieren. In einem aktuellen Beschluss des LG Hamburg vom Juni 2020 wurde nun einer Firma und seinen Gesellschaftern folgendes im Rahmen von sinngemäßen Leitsätzen mitgeteilt: Weiterlesen