Aufreger des Monats Februar: Tue Gutes und zahle noch drauf – BFH vermiest das FSJ

Bei der Erstausbildung eines Kindes wird das Kindergeld – fast – ohne „Wenn und Aber“ geleistet. Bei einer Zweitausbildung wird ein Kind hingegen nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 u. 3 EStG). Immer natürlich vorausgesetzt, das Kind erfüllt die altersmäßigen Voraussetzungen.

Jedenfalls ist es kindergeldrechtlich von Vorteil, wenn eine Ausbildung noch als Erstausbildung gilt. Dabei können im Einzelfall auch ein Aufbaustudium, ein Masterstudium oder eine weiterführende Ausbildung noch der Erstausbildung zuzurechnen sein. Man spricht von einer einheitlichen Erstausbildung oder einer mehraktigen Berufsausbildung.

Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, liegt eine einheitliche Erstausbildung aber nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Weiterlesen

Ausbildung zum Rettungshelfer während des Zivildienstes rettet Werbungskostenabzug nicht

Bekanntermaßen sind Kosten einer Erstausbildung steuerlich nur als Sonderausgaben anziehbar und laufen damit in schöner Regelmäßigkeit ins Leere. Eine Ausnahme gilt für eine Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem dem Piloten in aller Ausführlichkeit erklärt, dass sie nicht für ihren Beruf, sondern fürs Leben gelernt haben, auch wenn ihre Ausbildung 80.000 Euro oder mehr gekostet hat. Das ist ein tröstlicher Gedanke für alle Piloten während der Corona-Pandemie (bitte entschuldigen Sie meinen Sarkasmus).

Gut fährt – und fliegt – hingegen, wer zum Beispiel vor der Pilotenausbildung eine Erstausbildung absolviert hat. Dann führen die Kosten der Zweitausbildung zu Werbungskosten und „Verluste“ sind gegebenenfalls in Folgejahre vorzutragen.

Zu Beginn des Jahres 2015 hat der Gesetzgeber in § 9 Abs. 6 EStG Mindeststandards für die Annahme einer Erstausbildung gesetzt. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung liegt danach nur dann vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Weiterlesen

Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen eines Kindes

Der BFH hatte in 2018 über die Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen zu entscheiden, die von den Eltern eines sich in der Berufsausbildung befindlichen Kindes getragen wurden. Dabei verschärfte der BFH zum Teil die Grundsätze der Finanzverwaltung. Steuerzahlerfreundlich entschärft nun das BMF in seinem Schreiben vom 03.04.2019 die vom BFH aufgestellten Anforderungen.

Zum Sachverhalt

Mit seinem Urteil vom 13.03.2018 (X R 25/15) hatte sich der BFH mit Abziehbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung befasst. Die Abziehbarkeit entsprechender Beiträge knüpft der BFH an folgende Bedingungen: Weiterlesen

Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen eines Kindes

Der BFH hatte in 2018 über die Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen zu entscheiden, die von den Eltern eines sich in der Berufsausbildung befindlichen Kindes getragen wurden. Dabei verschärfte der BFH zum Teil die Grundsätze der Finanzverwaltung. Steuerzahlerfreundlich entschärft nun das BMF in seinem Schreiben vom 03.04.2019 die vom BFH aufgestellten Anforderungen.

Zum Sachverhalt

Mit seinem Urteil vom 13.03.2018 (X R 25/15) hatte sich der BFH mit Abziehbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung befasst. Die Abziehbarkeit entsprechender Beiträge knüpft der BFH an folgende Bedingungen: Weiterlesen

Mehraktige Berufsausbildung: auch rückwirkend Kindergeld

Bei einer mehraktigen Berufsausbildung endet der Kindergeldanspruch nicht durch die nach den ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch eine ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit. Weiterlesen

Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder?

Ausweislich der Regelung in § 33 a Abs. 2 EStG ist lediglich der Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes über den Ausbildungsfreibetrag erfasst. Für minderjährige Kinder kann man keinen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Weiterlesen

Umsatzsteuer: Generalanwalt hat kein Einsehen mit Fahrschulen

Der BFH hat im vergangenen Jahr Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht geäußert. Konkret ging es um den Unterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Mit Beschluss vom 16.3.2017 hat er daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. des BFH: V R 38/16).

Aktuell hat der Generalanwalt beim EuGH der Hoffnung der Fahrschulbetreiber, steuerfreie Leistungen erbringen zu können, aber einen erheblichen Dämpfer versetzt. Weiterlesen

Wann endet der Kindergeldanspruch?

Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet. Vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Berufsausbildung jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (BFH-Urteil vom 24.5.2000, VI R 143/99).

Was aber gilt, wenn die Ausbildungsdauer in einer Verordnung oder in einem Ausbildungsvertrag festgelegt ist und die Abschlussprüfung bereits vorzeitig vor dem Ausbildungsende abgelegt wird?

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Wurzeln und Flügel

„Kinder brauchen Wurzeln und Flügel.“ Das Zitat wird Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben und beschreibt treffend zeitlos die Aufgaben der Eltern. Der Staat kompensiert die durch Kinder bewirkte Minderung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien – allerdings nur zum Teil. Das Kindergeld wird als staatliche Transferleistung einkommensunabhängig gezahlt und ist damit gleichsam eine negative Kopfsteuer.

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Kosten für ein Erststudium: Wie Kinder wohlhabender Eltern die Abzugsbeschränkung umgehen

Die Kosten für ein Erststudium sind bekanntlich nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Das BVerfG prüft derzeit, ob diese Abzugsbeschränkung mit unserem Grundgesetz in Einklang steht. Eltern studierender Kinder greifen bereits seit einiger Zeit zu einer Gestaltung, bei der sie die Abzugsbeschränkung nicht weiter interessiert: Sofern sie über eine Mietwohnimmobilie verfügen, aus der sie (hohe) Überschüsse generieren, räumen sie ihren Kindern einen zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauch an der Immobilie ein. Folglich fließen den Kindern die Überschüsse aus der Immobilie zu, die sie zwar versteuern müssen. Allerdings können sie den Sonderausgabenabzug von bis zu 6.000 Euro für ihre Studienkosten geltend machen und zusätzlich den Grundfreibetrag ausnutzen. Bei den meisten anderen Studenten laufen der Sonderausgabenabzug und der Grundfreibetrag hingegen ins Leere. Weiterlesen