Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen können als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG). Weiterlesen
Werbungskostenabzug für die Zweitwohnung ohne doppelte Haushaltsführung
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