Das häusliche Arbeitszimmer bleibt derzeit ein steuerlicher Brennpunkt. Durch den steigenden Anteil der Erwerbstätigen, die – während und außerhalb eines Lockdowns – aus ihrem Homeoffice arbeiten, werden Arbeitszimmer auch gehäuft zu Prüfungskandidaten in den Finanzämtern. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Bereitschaftsdiensten haben sich in jüngerer Zeit mehrere Finanzgerichte geäußert.
Mit unterschiedlichem Ergebnis: Denn auch Bereitschaftsdienste sind verschieden. Weiterlesen