Auch im Hochsommer überbringt der BFH manches Mal „frohe Botschaften“, die man eher in die Wintermonate verorten würde. In einem aktuellen Fall war zu entscheiden, ob Weihnachtsbaumkulturen, die auf einem Grundstück stehen, zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zählen (BFH, Urteil v. 23.02.2022 – II R 45/19).
Zum Sachverhalt:
Der Kläger erwarb im Jahre 2018 zwei Grundstücke. Der Kaufpreis setzte sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich zunächst einem Bestandteil für den Grundbesitz, zum anderen aus einem Bestandteil für den Aufwuchs in Gestalt von Weihnachtsbaumkulturen. Der Beklagte setzte mit Bescheid vom 11.06.2018 Grunderwerbsteuer fest. Der Anteil für den Aufwuchs der Weihnachtsbaumkulturen wurde in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen. Hiergegen klagte der Betroffene und hatte nach einem erfolglosem Einspruchsverfahren vor dem Finanzgericht Münster auch Erfolg. Weiterlesen