Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder

Der Bundestag hat am 26.05.2023 das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz verabschiedet. Ab dem 01.07.2023 kommt es für die Beitragshöhe auf die Anzahl und das Alter der Kinder an.

Die neue Beitragsstaffelung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ab dem 01.07.2023 angehoben. Ab diesem Datum für kinderlose Mitglieder ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Es gibt grundsätzlich auch wieder eine Entlastung für Eltern. Ihr Beitrag ermäßigt sich auf 3,4 %. Dieser Beitragssatz gilt unabhängig vom Alter des Kindes für die Eltern lebenslang.

Gestaffelte Beitragsermäßigung für Eltern

Zusätzlich zur oben genannten Beitragsermäßigung reduziert sich der Beitrag für Eltern vom zweiten bis zum fünften Kind um weitere 0,25 % Beitragspunkte. Dies gilt für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes unter 25 Jahren.

Ab dem 01.07.2023 gelten folgende Beitragssätze: Weiterlesen