Da insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Krankenkassen auch online an das Finanzamt übermittelt werden müssen, weiß der Fiskus insoweit über den Umfang der abziehbaren Sonderausgaben meist besser Bescheid, wie einige Steuerpflichtige selber. Aber Vorsicht, die Daten müssen überprüft werden! Weiterlesen
Änderung der Sonderausgaben genau prüfen!
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