Kürzlich erschien in diesem Blog ein Betrag zur Frage „Ehrenamtliche Tätigkeit oder FG-Termin – was ist höher zu gewichten?“. Bei der aufgeworfenen Frage ging es darum, ob ein Gerichtstermin aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit verschoben werden kann. Diese Frage ist sicherlich spannend, zumal sich in Deutschland, folgt man aktuellen Studien, mehr als 16 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Tendenz steigend. Diese Personen leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag als Übungsleiter in Vereinen, in freiwilligen Feuerwehren, im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz oder gingen während des Corona Lockdowns für ältere Mitmenschen einkaufen. Die Würdigung ehrenamtlich Tätiger findet zu selten in Worten und noch seltener monetär statt.
Trotzdem finden berufsständische Versorgungswerke eine erstaunlich einfache Antwort auf die Frage, wie mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Beitragspflicht umgegangen wird. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung können die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit dort einer Beitragspflicht unterliegen. Das System soll am Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg an einem fiktiven Beispiel verdeutlicht werden: Weiterlesen