Die Sozialabgaben für Besserverdiener steigen turnusgemäß ab 1.1.2024. Das beschloss das Bundeskabinett am 11.10.2023, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Hintergrund
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden turnusgemäß zum 1.1. des Folgejahres die maßgeblichen Größen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Grundlage für die Anpassung zum 1.1.2024 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2022: Diese betrug in den alten Bundesländern 3,93 Prozent, im Bundesgebiet 4,13 Prozent.
Wie verändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen ab 1.1.2024?
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wird auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Am 11.10.2023 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMAS jetzt die neue Verordnung ab 1.1.2024 beschlossen: Weiterlesen