Bereits seit einigen Jahren werden immer mehr Daten von Dritten dem FA zur weiteren Verwendung und Bearbeitung für die Steuerveranlagung bereitgestellt. Da geht so einiges auch schief. Nicht nur, dass z. B. der Arbeitgeber falsche Gehaltsdaten meldet, sondern das Finanzamt hat so seine Schwierigkeiten, diese richtig auszuwerten. Aus diesem Grunde ist die Entscheidung des VI. Senates des BFH lesenswert (VI R 51/14). Weiterlesen
Die Tücken der Datenübermittlung und der Bescheiderstellung
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