Kindergeld für behinderte Kinder: Strenge Sichtweise des BFH

Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, werden das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren.

Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG mit ihrer starren Altersgrenze kann im Einzelfall zu höchst ungerechten oder fragwürdigen Ergebnissen führen und berücksichtigt menschliche Schicksale dann nur unzureichend oder gar nicht. So jüngst geschehen in einem Fall, über den der BFH mit Urteil vom 27.11.2019 (III R 44/17) entschieden hat. Weiterlesen

Wer beurteilt die Erwerbs(un)fähigkeit eines behinderten Kindes?

Eltern werden für ein behindertes Kind das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Jüngst hat das FG Rheinland-Pfalz zugunsten des Vaters eines behinderten Kindes entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind.

Die Familienkasse jedenfalls darf nicht einfach auf das Gutachten der Agentur für Arbeit verweisen – zumindest dann nicht, wenn das Gutachten Lücken aufweist (Urteil vom 6.5.2020, 2 K 1851/18). Weiterlesen

Antragsrecht auf Kfz-Steuerbefreiung geht auf die Erben über

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor (§ 3a KraftStG).

Jüngst hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass das Antragsrecht für eine Kfz-Steuerbefreiung für eine behinderte Person nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger übergeht (Urteil vom 18.10.2019, 13 K 1012/18). Weiterlesen

Auch behindertengerechte Umbauten nicht mehr abziehbar?

In meinem „Aufreger des Monats Februar 2020“ habe ich – durchaus pointiert  – darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen.

Nach dem Willen des FG Münster gilt: Einem behinderten Menschen muss eine Terrasse reichen. Möchte er eine zweite Terrasse haben, ist dies steuerlich ohne Belang (Urteil vom 15.1.2020, 7 K 2740/18 E). Weiterlesen