In seiner 982. Sitzung am 8.11.2019 hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zugestimmt. Das ist ein guter Tag für die Entlastung von Bürgern und Unternehmern von überbordender Bürokratie – aber weitere gesetzgeberische Entlastungen müssen jetzt folgen.
Hintergrund
Ziel des Dritte Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Schwerpunkte sind dabei die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht und Reduzierung der Statistikpflichten. Das BEG III soll die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Mrd. Euro pro Jahr entlasten.
Kern des BEG III
Das BEG hat folgende Schwerpunkte: Weiterlesen