Update Bürokratieabbau: Kommt jetzt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz III?

Das BMWi hatte bereits im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Jetzt hat das BMWi am 29.8.2019 erneut ein Eckpunktepapier für eine „Mittelstandsstrategie“ vorgelegt ­– ein Gesetzentwurf soll Ende September vorliegen. Das Strategiepapier definiert auch Ziele für einen mittelstandsfreundlichen Bürokratieabbau. Kündigt sich jetzt endlich das lang ersehnte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) an?

Hintergrund

Ob statistische Auskunfts- und Meldepflichten, steuerliche Erklärungspflichten oder Aufzeichnungspflichten: Sechs von zehn Unternehmen beklagen eine überbordende Bürokratie als Wachstumskiller. Vor diesem Hintergrund sind Gesetzgebung und Verwaltung seit Jahren bemüht, die Bürokratiebelastung einzudämmen. Mit dem BEG I (28.7.2015, BGBl 2015 I S. 1400) wurden vor allem kleinere Unternehmen spürbar von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des HGB und der AO befreit. Ferner gab es insbesondere Erleichterungen bei der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte und beim Lohnsteuerabzug. Mit dem BEG II (30.6.2017, BGBl 2017 I S.2143) erfolgten weitere Anpassungen im SGB, insbesondere eine Bürokratieentlastung im Bereich der Sozialversicherung sowie im Steuerrecht; hierbei wurden insbesondere die Grenzen für Lohnsteuer-Anmeldungen angehoben, die Pauschalierungsgrenzen bei Rechnungen über Kleinbeträge erhöht und die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine verkürzt. In der jüngsten „Mittelstandsstrategie“ bekräftigt nun das BMWi nun seine Pläne für ein BEG III.

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Bürokratieabbau: BMWi legt Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III vor

Das BMWi hat im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Ziel der Initiative ist, das Steuerrecht zu entbürokratisieren, die Chancen der Digitalisierung für einen Bürokratieabbau zu nutzen sowie den administrativen Aufwand beim Mindestlohn hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu reduzieren.

Rechtspolitischer Hintergrund

Der Abbau von Bürokratie ist immer zu begrüßen, überbordende Bürokratie ist ein Ärgernis. Unternehmensbefragungen belegen, dass Bürokratiebelastungen aus Sicht der Unternehmen zu den größten Wachstumskillern zählen. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen (BEG) I (28.07.15, BGBl I 2015, 1400) und dem BEG II (30.06.17, BGBl I 2017, 2143) hat der Gesetzgeber bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan. Mit dem BEG I wurden vor allem kleinere Unternehmen spürbar von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des HGB und der AO befreit. Ferner gab es insbesondere Erleichterungen bei der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte und beim Lohnsteuerabzug. Mit dem BEG II erfolgten weitere Anpassungen im SGB, insbesondere eine Bürokratieentlastung im Bereich der Sozialversicherung sowie im Steuerrecht; hierbei wurden insbesondere die Grenzen für Lohnsteuer-Anmeldungen angehoben, die Pauschalierungsgrenzen bei Rechnungen über Kleinbeträge erhöht und die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine verkürzt.

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