Das BMWi hatte bereits im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Jetzt hat das BMWi am 29.8.2019 erneut ein Eckpunktepapier für eine „Mittelstandsstrategie“ vorgelegt – ein Gesetzentwurf soll Ende September vorliegen. Das Strategiepapier definiert auch Ziele für einen mittelstandsfreundlichen Bürokratieabbau. Kündigt sich jetzt endlich das lang ersehnte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) an?
Hintergrund
Ob statistische Auskunfts- und Meldepflichten, steuerliche Erklärungspflichten oder Aufzeichnungspflichten: Sechs von zehn Unternehmen beklagen eine überbordende Bürokratie als Wachstumskiller. Vor diesem Hintergrund sind Gesetzgebung und Verwaltung seit Jahren bemüht, die Bürokratiebelastung einzudämmen. Mit dem BEG I (28.7.2015, BGBl 2015 I S. 1400) wurden vor allem kleinere Unternehmen spürbar von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des HGB und der AO befreit. Ferner gab es insbesondere Erleichterungen bei der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte und beim Lohnsteuerabzug. Mit dem BEG II (30.6.2017, BGBl 2017 I S.2143) erfolgten weitere Anpassungen im SGB, insbesondere eine Bürokratieentlastung im Bereich der Sozialversicherung sowie im Steuerrecht; hierbei wurden insbesondere die Grenzen für Lohnsteuer-Anmeldungen angehoben, die Pauschalierungsgrenzen bei Rechnungen über Kleinbeträge erhöht und die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine verkürzt. In der jüngsten „Mittelstandsstrategie“ bekräftigt nun das BMWi nun seine Pläne für ein BEG III.
Was ist im BEG III geplant? Weiterlesen