Doch keine ermäßigte Umsatzsteuer bei Vermietung von Bootsliegeplätzen

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Nach derzeitiger Rechtslage gilt für die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen aber der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Der BFH sah es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist und hat daher den EuGH um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist (BFH-Beschluss vom 2.8.2018, V R 33/17). Soeben hat der EuGH indes entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Campingplätzen nicht auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anwendbar ist (EuGH-Urteil vom 19.12.2019, C‑715/18). Weiterlesen

Erfolgt die Überlassung eines Dienstwagens zu Privatzwecken überhaupt entgeltlich?

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der in einem EU-Nachbarstaat ansässig ist, einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so stellt sich die Frage, wo die Leistung als ausgeführt gilt, an welchen Staat also Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Das FG des Saarlandes hat in dieser Sache nun den EuGH angerufen. Von besonderer Bedeutung ist an dem Vorlagebeschluss zudem, dass das FG die Frage aufwirft, ob die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung überhaupt eine sonstige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer darstellt (FG des Saarlandes, Vorlagebeschluss vom 18.3.2019, 1 K 1208/16).

Sollte der EuGH zu der Auffassung gelangen, dass gar keine entgeltliche Leistung vorliegt, würde das nicht nur grenzüberschreitende Fälle betreffen, sondern die umsatzsteuerliche Handhabung der Pkw-Gestellung insgesamt.

Es dürfte also ein spannendes Verfahren werden.

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